Gemäß § 6 Trinkwasserverordnung – TWV, BGBl. II Nr. 304/2001, idgF, informiert die Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach als Betreiber der Wasserversorgungsanlage (WVA) Neuhaus/Klb. seine Abnehmer über das Analyseergebnis der erfolgten Volluntersuchung des Trinkwassers der WVA Neuhaus/Klb. Weitere Informationen siehe PDF-Dokument.
WVA Prüfbericht.pdf